Nächstes Jahr wird es eine Volkszählung in Deutschland geben. Die statistische Erfassung folgt einer EG-Richtlinie, die die Bundesrepublik umsetzt. Wichtig sind solche Erfassungen zum Beispiel um den Finanzausgleich für Kommunen und Länder planen zu können. Der Unterschied zu früheren Volkszählungen wie z.B. in den achtziger Jahren liegt darin, dass nicht jeder einen Fragebogen bekommt, sondern nur etwa ein Viertel oder ein Drittel der Menschen befragt werden.
Die Krux ist aber, dass eine Volkszählung von nur einem Drittel der Bevölkerung nicht besonders viel Sinn macht, schließlich will der Staat ja Informationen über alle Bürger. Das hat nun zur Folge, dass aus verschiedensten Ämtern – wie Meldebehörden oder Arbeitsagenturen – Daten über alle zusammengezogen werden und in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Und diese Daten werden in den ersten vier Jahre nicht anonymisiert. Und das birgt natürlich eine große Gefahr von Missbrauch, denn nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten, wie es im Wiki der AK Vorratsdatenspeicherung heißt.
Das ist einer der Gründe, warum die AK Vorratsdatenspeicherung Beschwerde gegen den Zensus 11 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.
Fünf Gründe für die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011:
- Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
- Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten Daten maximal 4 Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet; Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.
- Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten, die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
- Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland erstellen.
- (via torschtl)