Im Streitfall „Stefan Aigner gegen die Diözese Regensburg“ ist vergangenen Freitag ein eindeutiges Urteil gefallen: Das Landesgericht Hamburg gab den Vertretern der katholischen Kirche in allen Punkten recht. Das heißt es kommen Kosten von etwa 8000 Euro auf Aigner zu.
Die Reaktion von Stefan Aigner:
Eine nähere Begründung liegt uns noch nicht vor. „Das Urteil ist absolut nicht nachvollziehbar“, sagt unser Rechtsanwalt Nils Pütz. „Wir sind gespannt, wie bei dieser Sachlage ein solches Fehlurteil zustande kommen konnte.“ So bald uns die Begründung vorliegt, werden wir berichten – so weit es uns erlaubt ist. Eines steht schon jetzt fest: Wir werden gegen dieses Urteil vorgehen. Das Landgericht verbietet damit auch den Opfern den Mund.
Der Pressesprecher der Diözese:
„Ich begrüße das Urteil, in dem die Wahrheit zu ihrem Recht kommt. Wenn der Blog-Betreiber nun behauptet, die Meinungsfreiheit zu verteidigen, führt er die Öffentlichkeit hinters Licht. Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen Meinungen und unwahren Behauptungen. Der Blog-Betreiber schützt nicht die Meinungsfreiheit, sondern er fordert für sich das Vorrecht, über Dritte unwahre und herabwürdigende Tatsachen verbreiten zu dürfen, die mit Nichts zu belegen sind. Ein solches Sonderrecht steht Niemandem zu. Und das ist recht so.“
Doch was ist überhaupt geschehen? Über die Hintergründe des Falls – Der Regensburg-Effekt
Der Regensburger Stefan Aigner betreibt das Blog regensburg-digital.de. Er berichtet dort vor allem über Lokalpolitik. »Im März 2010 habe ich geschrieben, dass ich es als grotesk befunden habe, dass die katholische Kirche selbst Missbrauchsfälle aufklären soll, und habe das mit mehreren Beispielen begründet«, erzählt Aigner. Eines führte die Diözese Regensburg auf den Plan: Es ging um genau diesen Pfarrer aus Riekofen bei Regensburg, der 2008 wegen 22-fachen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Nachdem er sich 1999 in Viechtach während einer Osterfeier an zwei Brüdern vergriff, während ihre Schwester die Tat beobachtete, unterschrieb die Familie der Kinder eine Stillschweigeerklärung. Der Priester zahlte 6.500 Mark Schmerzensgeld an die Familie. Schon eineinhalb Jahre später arbeitete der Priester wieder mit Jugendlichen.
Die Streitfrage ist, ob es einen Zusammenhang zwischen der Schmerzensgeldzahlung und dem damaligen Stillschweigen der Familie gibt. »Dazu habe ich in meinem Kommentar eine Einschätzung getroffen, die ich so öffentlich nicht mehr äußern darf«, sagt Stefan Aigner. Im nächsten Satz schrieb er, dass das Bistum einen solchen Zusammenhang dementiert.
Die Diözese mahnte ihn ab, das heißt sie forderte Aigner auf, solche Aussagen in Zukunft zu unterlassen. Aigner machte daraufhin einen Kompromissvorschlag und veränderte seine Aussage, um sie deutlicher als Meinungsäußerung kenntlich zu machen. Das Bistum ignorierte das und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen beide Formulierungen. Bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro oder ersatzweise zwei Jahren Haft ist es Aigner untersagt, seine Sicht zum Verhalten der Kirche öffentlich zu sagen. Aigner findet das absurd: »Diese Einschätzung ist so oder so ähnlich auch beim Spiegel, der Süddeutschen Zeitung, der Bild-Zeitung oder der taz zu finden.«
(…)
Ein Richter muss nun entscheiden, ob Stefan Aigner schreiben darf, dass »die Geldzahlung nicht nur in den Augen unserer Redaktion einen Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung hat« oder ob das Ordinariat ihm das verbieten darf. Das ist auch eine grundsätzliche Entscheidung: Wo hört Meinungsfreiheit auf und beginnen die persönlichen Rechte eines jeden?